BSI fordert ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Handwerkerleistungen

von admin - Kategorie: Finanzen

Nach einer entsprechenden Entscheidung des EU-Ministerrates sagte Rolf Kornemann, Präsident von „Haus & Grund Deutschland“ sowie Vorsitzender des „Bundesverband Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft“ (BSI), dass der Weg für eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Handwerkerleistungen frei sei und Deutschland diesen nun auch gehen solle. „Auf dem Arbeitsmarkt kann man dahingehend positive Wirkungen erwarten, dies zeigen die Erfahrungen in Frankreich“, so Kornemann.

Dass den Mitgliedstaaten die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf zusätzliche Dienstleistungen erlaubt wird, hatte der EU-Ministerrat Anfang Mai 2009 entschieden. Künftig dürfen die Mitgliedstaaten den ermäßigten Mehrwertsteuerersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen wie beispielsweise für Handwerkerleistungen an Wohnimmobilien zur Anwendung bringen. „Selbstnutzende Eigentümer profitieren bereits heute von Steuererleichterungen“, erklärte Bornemann. „Beanspruchen können diese für Arbeiten eines Handwerkers an der Immobilie bei der Einkommensteuer einen Steuerabzug. 20% der Fahrt- und Arbeitskosten, maximal 1.200 € im Jahr, beträgt dieser Steuerabzug. Derzeit kommt der Steuerabzug den Vermietern allerdings nicht zugute.“

Kornemann ergänzt, dass die Erfahrungen mit der Steuerermäßigung bei Renovierung und Reparatur von Wohngebäuden in Frankreich durchweg positiv gewesen seien. Kornemann weiter: „Neben den Umsätzen sind auch die Zahl der Beschäftigten der örtlichen Handwerksbetriebe und der Baubranche nach oben geklettert. 33.000 zusätzliche Arbeitsplätze sind innerhalb von zwei Jahren entstanden. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass im Zuge dessen auch die Schattenwirtschaft abgenommen hat. Zudem hat die Mehrwertsteuersenkung für die Verbraucher sinkende Endpreise zur Konsequenz gehabt.“

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