Im Grundgesetz verankern lassen möchte der Deutsche Mieterbund das Recht auf Wohnen. Der Präsident des Bundes, Franz-Georg Rips, erklärte kürzlich auf dem Deutschen Mietertag in Leipzig: „Soziale Grundrechte wie das Wohnen müssen Verfassungsrang haben. Dass es bislang nur in den Verfassungen einzelner Bundesländer festgeschrieben ist, reicht nicht aus. Wohnen ist ein Menschenrecht!“
Auf diese Forderung reagierte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit Zurückhaltung. „Ich sehe Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Idee, habe aber im Hinblick auf das Thema eine große Sympathie für eine Diskussion darüber.“ Der Bundesbauminister ergänzte, dass Wohnen und Menschenwürde essenziell miteinander zu tun hätten. „Weil die Debatte darauf aufmerksam macht, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass man gut und bezahlbar wohnt, begrüße ich diese Debatte. Ich weise aber zugleich darauf hin, dass es in Deutschland einen entspannten Wohnungsmarkt gibt, wenn man einmal von Universitätsstädten und Ballungszentren absieht.“
Dafür, dass sich auch Angehörige der im Bundestag vertretenen Parteien zur Frage Wohnen im Grundgesetz äußern sollen, machte sich der Mieterbund stark. Dass es in der nächsten Legislaturperiode eine politische Debatte darüber geben müsse, darin herrschte unter den Parlamentariern Einigkeit. Für eine Aufnahme in die Verfassung plädiert bislang nur die Linke eindeutig. Ebenso klar lehnt dies die FDP kategorisch ab. „Mit unserem Grundgesetz sollten wir sehr vorsichtig umgehen“, gibt hingegen Peter Götz für die CDU/CSU-Fraktion zu bedenken.
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