In Kraft getreten ist zum 1.10.2009 die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV). Verschärft werden darin die Anforderungen an die Modernisierung von Altbauten sowie die energetische Qualität von Neubauten. Durchschnittlich um 30% sinken soll der Energiebedarf für Warmwasser und Heizung in Wohn-und Nicht-Wohngebäuden.
Altbauten: Einen 30% besseren energetischen Wert als bisher gefordert müssen bei größeren baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Austausch der Fenster, Dämmung der Wände) die neuen Bauteile aufweisen. Dass der Jahresprimär-Energiebedarf des gesamten Gebäudes um 30% nach unten geschraubt wird, dafür kann der Haussanierer auch alternativ sorgen. Eine moderne Heizungsanlage oder eine energieeffizientere Gebäudehülle müsste dafür eingebaut werden.
Neubauten: Der gesamte Jahresprimärenergiebedarf muss um 30% geringer sein als noch nach der Energie-Einsparenverordnung 2007, wenn ein Haus neu gebaut wird. Im Durchschnitt 50% effizienter als bisher muss zudem die Wärmedämmung der Gebäudehülle sein.
Hinzu kommen noch einige Übergangsfristen und neue Regeln, die ab jetzt für alle Eigentümer gelten: bis 2019 müssen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten Nachtstrom-Speicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, durch einen neuen Kessel ersetzt werden. Gedämmt werden müssen zudem alle zugänglichen Warmwasser- und Heizungsleitungen in nicht beheizbaren Kellern.
Abhängig vom Bodenaufbau müssen die obersten nicht begehbaren, aber zugänglichen Geschossdecken, wie beispielsweise Spitzböden, zukünftig stärker gedämmt sein. Ferner muss die oberste begehbare Geschossdecke beziehungsweise das Dach darüber bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten.
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