Circa 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden Jahr für Jahr von deutschen Vermietern versendet. Um dieses Thema drehen sich auch 37% aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine. Dass jede zweite Abrechnung falsch ist, ist das erschreckende Ergebnis. Hier stellen wir die häufigsten Fragen und Antworten vor.
Wie kann ich meine Abrechnung prüfen?
Ob die in Rechnung gestellten Kosten vertraglich vereinbart sind, kann ich anhand des Mietvertrages klären. Ob es bei der einen oder anderen Position nichtplausible Veränderungen gegeben hat oder ob Kostenpositionen neu entstanden sind, sollte man zudem mit Hilfe der Vorjahres-Abrechnung prüfen. Um abzuklären, wie sich die einzelnen Kostenarten darstellen und ob diese überhaupt abgerechnet werden dürfen, auch darüber sollte man sich informieren.
Was sind die Mindestvoraussetzungen für eine Betriebskostenabrechnung?
Enthalten muss die Abrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Ausgaben und Einnahmen. Ferner muss die Betriebskostenabrechnung für einen Durchschnittsmieter verständlich und übersichtlich gegliedert sein. Die Verrechnung der Kosten mit den Vorauszahlungen, die Berechnung des Kostenanteils der einzelnen Mieter, der Verteilerschlüssel, die Zusammenstellung der Gesamtkosten sowie die Angabe des Abrechnungszeitraums sind Mindestangaben.
Wie verteilt man die Betriebskosten auf die Mieter im Haus?
Die Heizkostenverordnung ist für die Heizkosten zuständig. Vorgeschrieben ist hiernach eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Nach der Vereinbarung im Mietvertrag hängt bei den übrigen Betriebskostenarten die Kostenverteilung ab. Nach Personenzahl oder nach Wohnfläche werden diese herkömmlicherweise verteilt.
Circa 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden Jahr für Jahr von deutschen Vermietern versendet. Um dieses Thema drehen sich auch 37% aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine. Dass jede zweite Abrechnung falsch ist, ist das erschreckende Ergebnis. Hier stellen wir die häufigsten Fragen und Antworten vor.
Wann muss der Vermieter abrechnen?
Alle 12 Monate muss der Vermieter abrechnen. Das Kalenderjahr ist dabei die typische Abrechnungsperiode. Andere zwölfmonatige Zeitabschnitte wie beispielsweise vom 1. Oktober bis 30. September sind ebenfalls möglich. Seine Abrechnung erhalten haben muss der Mieter spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode. Aus der verspäteten Abrechnung kann der Vermieter dann keine Nachforderungen mehr stellen, wenn diese Frist verpasst wurde.
Was passiert, wenn der Vermieter die Frist verpasst hat?
Bestehen bleibt für den Vermieter trotzdem die Pflicht zur Abrechnung. Dass dem Mieter aus der Abrechnung ein Guthaben zusteht, kann schließlich auch der Fall sein. Und solch ein Guthaben wird nicht verfallen.
Wie viel muss man durchschnittlich an Betriebskosten zahlen?
Mit durchschnittlichen Kosten von etwa 2,35 € pro Monat und Quadratmeter rechnet für das Abrechnungsjahr 2008 der Deutsche Mieterbund.
Circa 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden Jahr für Jahr von deutschen Vermietern versendet. Um dieses Thema drehen sich auch 37% aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine. Dass jede zweite Abrechnung falsch ist, ist das erschreckende Ergebnis. Hier stellen wir die häufigsten Fragen und Antworten vor.
Wie hoch dürfen die Vorauszahlungen sein?
Nicht zu hoch angesetzt werden dürfen die Vorauszahlungen. Nach unten gibt es keine Grenze, der Vermieter soll keine finanziellen Vorteile aus der Nebenkostenvorauszahlung erhalten.
Was sind überhaupt Betriebskosten?
Kosten, die dem Eigentümer durch die Nutzung des Hauses laufend (also immer wieder) entstehen, werden nach der Betriebskostenverordnung als Betriebskosten definiert. 17 verschiedene Kostenarten existieren, wovon drei die Kosten für Warmwasser und Heizung betreffen.
Sind Mieter immer dazu verpflichtet Betriebskosten zu zahlen?
Dies ist nicht der Fall. Der Wortlaut des Mietvertrages spielt hier die entscheidende Rolle. Mieter haben nichts mit den Betriebskosten zu tun, wenn im Mietvertrag zu diesem Thema nichts aufgeführt ist. Eine Vertragsklausel, die in den meisten Mietverträgen enthalten ist, regelt allerdings, dass Mieter verpflichtet sind, alle 17 Betriebskostenarten zu zahlen. Dass der Mieter auf diese Nebenkosten monatliche Vorauszahlungen leistet, über die der Vermieter einmal pro Jahr eine Abrechnung erstellt, wird darin dann auch vereinbart.
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