Dass Mietzahlungen bei Umzug in ein anderes Bundesland nicht limitiert werden dürfen, hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden. Ein 56-Jähriger Mann bekam damit von den Juristen in Kassel recht, nachdem er aus dem fränkischen Erlangen nach Berlin gezogen war und höhere Mietkosten in Höhe von 107 Euro pro Monat geltendgemacht hatte. Aus der Vorinstanz hoben die Sozialrichter damit ein Urteil des Landessozialgerichts auf. Dass auch höhere Kosten für Unterkunft und Heizung von den zuständigen Behörden bezahlt werden müssen, wenn diese hinsichtlich des Mietspiegels angemessen sind, befanden die Richter.
Anfang 2008 hatte der Prozessierende eine Wohnung für 300 Euro gefunden. In Erlangen hatte er dagegen nur zirka 193 Euro Miete zahlen müssen. Nur die bisherigen Kosten wollte das zuständige Jobcenter in Berlin jetzt übernehmen. Denn der Umzug war weder aus sozialen Gründen noch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich gewesen. In der Hauptstadt wollte der 56-Jährige einen Job als Musiker finden, so die Aussage seines Anwalts.
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