Handwerker und Bauherren: Sparen, modernisieren und bauen

von admin - Kategorie: Ratgeber

Viele stellen immer wieder mit Grauen fest, dass Energie teuer ist. Und dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die jährliche Nebenkostenabrechnung oder die Zapfsäule handelt. Deshalb steht das Thema Energieeffizienz bei vielen Handwerkern und Bauherren ganz oben auf der Agenda. Dahingehend stellt sich immer wieder die Frage, wie man eigentlich energieeffizient renoviert beziehungsweise neubaut und wo Fördergelder beantragt werden können beziehungsweise welche Gesetze eigentlich gelten. Inzwischen gehören Antworten auf diese Problemfälle für viele Betriebe quasi zum Rüstzeug. Schließlich ist eine kompetente Kundenberatung unabdingbar. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert deshalb die wichtigsten Punkte, die man beim energiesparenden modernisieren und bauen beachten sollte.

Dass das zu mdernisierende beziehungsweise zukünftige Haus im Winter nicht nur möglichst viel Wärme speichern, sondern auch im Sommer für genügend Dämmung sorgen soll, damit man sich nicht wie in einer Sauna vorkommt, ist für die meisten Häuslebauer in Zeiten stetig steigender Energiepreise und des Klimawandels immer wichtiger. Und all dies soll nach Möglichkeit ohne Umwelt feindliche und teure Klimaanlage vonstatten gehen. Wie und in welchem Umfang Energie beim Wohnen eingespart werden soll, auch dahingehend hat der Gesetzgeber klare Vorschriften eingeführt.

Anne Kronzucker, Juristin von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert, dass die Bundesrepublik bereits im Jahr 2009 eine ganze Reihe neuer Verordnungen und Gesetze hinsichtlich des Energiesparens eingeführt habe. Zusätzlich wurden bestehende Regelungen auf den neuesten Stand gebracht. Die Anforderungen bei der Sanierung bestehender Gebäude sowie bei der Wärmeisolierung von Neubauten wird durch die Neufassung der Energiesparverordnung (EnEV), die vom Oktober 2009 stammt, verschärft. Außerdem müssen Hausbesitzer Heizkessel austauschen, die bereits mehrere Betriebsjahre auf dem Buckel haben. Diese müsse man durch effizientere Neugeräte ersetzen, so Kronzucker. Außerdem werden seit Januar 2009 (Inkrafttreten des Wärmegesetzes) Bauherren dazu verpflichtet, bei Neubauten erneuerbare Energien einzuplanen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Auch das Thema Feins beschäftigt nicht nur Kommunen und Autofahrer, da die am 22.3.2010 in Kraft getretene Neufassung der ersten Bundesemmissionsschutzverordnung feste Emissionsgrenzwerte vorschreibt. Innerhalb bestimmter Übergangsfristen müssen Bauherren bestehende Öfen ausrangieren beziehungsweise mit Filtern nachrüsten, wenn diese den Anforderungen der Verordnung nicht entsprechen.

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