Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

von admin - Kategorie: Finanzen

Alle Personen, die sich aufgrund geringen Einkommens nicht angemessen am Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können, erhalten einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dabei gibt es Einkommensgrenzen (bereinigtes jährliches Einkommen), die im so genannten ersten Förderweg berücksichtigt werden.

Beim Vier-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 32.000 €, was ungefähr einem Bruttoeinkommen bis 46.000 € entspricht, ein Zwei-Personen-Haushalt darf die Einkommensgrenze von 22.000 € nicht überschreiten (analog zu einem Bruttoeinkommen von ca. 30.000 €), während ein Ein-Personen-Haushalt nicht mehr als 14.000 € zur Verfügung haben darf, was wiederum ungefähr mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 20.000 € gleichzusetzen ist.

Je nach Einzelfall werden für Wohnungen in Bezug auf andere Förderungswege auch Einkommensüberschreitungen von bis zu 60 % zugelassen. Ein Wohnberechtigungsschein, der bei der Verwaltungsbehörde beantragt werden muss, gilt in Bayern für ein ganzes Jahr. Abweichende Bedingungen gibt es jedoch in Ballungsgebieten wie beispielsweise Nürnberg oder München.

Die meisten Kommunen bieten auf ihrer Internetseite den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines zum Download an, hinzu kommt eine Ausfüll-Anleitung und der Hinweis auf sonstige benötigte Unterlagen wie zum Beispiel Verdienstbescheinigung oder Einkommenserklärung. Anschließend können die Unterlagen dort auch ausgedruckt werden, um sie dann an die Verwaltungsbehörde weiterzuleiten.

Viele Städte und Gemeinden stellen auch eine Liste von Vermietern zusammen, bei denen man sich dann um Wohnungen bewerben kann, die öffentlich gefördert werden, nachdem man den vom Berechtigungsschein erhalten hat.

Wer nähere Auskünfte zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins bekommen möchte, kann sich die benötigten Informationen auch bei den Servicemitarbeitern der einzelnen Kommunen telefonisch oder auch mittels persönlichen Kontakts einholen.

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