Alle Personen, die sich aufgrund geringen Einkommens nicht angemessen am Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können, erhalten einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dabei gibt es Einkommensgrenzen (bereinigtes jährliches Einkommen), die im so genannten ersten Förderweg berücksichtigt werden. Beim Vier-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 32.000 €, was ungefähr einem Bruttoeinkommen bis 46.000 € entspricht, ein Zwei-Personen-Haushalt darf die Einkommensgrenze [...]